Neuer COVID-19 Mutant P1 in Brasilien 

Laut FAZ ist in Brasilien der nächste COVID-19 Mutant ausgebrochen,  der sogenannte P1 Mutant.

Er soll sich viel schneller ausbreiten können als der bisherige Mutant SARS, In Brasilien sind insgesamt nach eigener Recherchen in den letzten Tagen rund 2000 Menschen an P1 in Brasilien gestorben. 

Die Testungen wie P1 sich wirklich und in welcher Schnelligkeit ausbreiten tut ist derzeit noch unklar,  auch das RKI bestätigte das der Mutant P1 eine schwierige Genesungszeit hat, als man es jetzt bei COVID-19 kennt. 

Über den Mutant P1 wurde bereits in Dezember 2020 schon berichtet,  bis dahin war aber noch unklar wie und in welchem Ausmaß P1 sich verbreitet und wie gefährlich es ist.

Ausgangssperre ab 21 Uhr bis 5 Uhr in Neuwied ab den 26.03.2021

Neuwied 

Ab dem 26.03.2021 ist in Neuwied von 21 Uhr bis 05 Uhr am Folgetag Ausgangssperre verhängt worden,  damit soll der Izidenzwert der an 3 aufeinander liegenden Tagen über 100 war reduziert werden.

Die Stadt Neuwied sowie auch wir möchten an Ihre Vernunft appellieren, wenn wir die Ausgangssperre alle einhalten, um so schneller kommen wir mit dem Inzidenzwert herunter. 

Zudem appellieren wir an Ihre Vernunft,  und bitten Sie auch im Stadtbereich von Neuwied Masken zu tragen,  sowie weiterhin die Hygienemaßnahmen durchzuführen. 

Lüften Sie immer wieder nach 2 Stunden für 10 Minuten,  hier führen Sie ein sogenanntes Stoßlüften aus.

Vermeiden Sie freiwillig Versammlungen größerer Gruppen hier auch der Spielplatz gemeint und gewährleisten Sie einen Mindestabstand von 1,50 Meter. 


Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe 

Neues zur COVID-19 Situation aus Neuwied 

Neuwied. Am gestrigen Freitag lag der Kreis Altenkirchen noch an der traurigen Spitze der Inzidenzwert. Am heutigen Samstag ist es nun der Kreis Neuwied, der erstmals die Marke von 200 überschritten hat, der den traurige Spitzenplatz in Rheinland-Pfalz einnimmt.

Nachstehend die Ausführungsbestimmungen der Kreisverwaltung (Stand 25. März)
Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum
• allein oder
• mit dem eigenen Hausstand
• und einer weiteren Person eines anderen Hausstandes (Kinder bis 6 Jahre zählen nicht mit)
Hinweis:
Zu Hause im privaten Raum gelten andere Regeln. Dort soll man sich nur
• mit dem eigenen Hausstand
• und einem weiteren Hausstand
• und maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit)
treffen.

Gewerbliche Einrichtungen müssen grundsätzlich schließen
• Terminshopping als Einzeltermin möglich
o ein Kunde/Kundin oder ein Hausstand pro Einzeltermin
o vorherige Terminvereinbarung erforderlich
o 15 Minuten Lüftungspause zwischen den Einzelterminen
o schriftliche Kontakterfassung erforderlich
o Abstandsgebot, Maskenpflicht (OP-Masken od. KN95/FFP2) vorgeschrieben
• Sonnenstudios gelten als gewerbliche Einrichtung; Einzelterminvergabe wie Terminshopping erlaubt.
• Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind winterhin erlaubt.
Von der grundsätzlichen Schließung sind ausgenommen
• Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,
• Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
• Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
• Tankstellen,
• Banken und Sparkassen, Poststellen,
• Reinigungen, Waschsalons,
• Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
• Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
• Großhandel,
• Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte

Weiterhin erlaubt sind:
• Friseure (kein Bartschneiden oder Nasenhaare entfernen, Terminvereinbarung erforderlich)
• Optiker
• Hörgeräteakustiker
• Fußpflege medizinisch und hygienisch (keine kosmetischen Anwendungen; keine Nägel lackieren)
• Podologie
• Logopädie
• Physio- und Ergotherapie
• Rehasport und Funktionstraining auf Verordnung (z.B. nach § 64 SGB IX)
Es gilt überall die verschärfte Maskenpflicht (OP-Masken od. KN95/FFP2), Abstandsgebot, Kontakterfassung

Nicht mehr erlaubt sind:
• Kosmetikstudios
• Nagelstudios
• Wellnessmassagesalons
• Tattoo- und Piercingstudios
gastronomische Einrichtungen sind geschlossen, auch die Außengastronomie
• Training und Wettkampf im Mannschaftssport und Kontaktsport ist verboten
• Training in Einzelsportarten (Leichtathletik, Tennis (Einzel), Golf, etc., sind erlaubt:
o alleine
o zu zweit
o mit Personen des eigenen Hausstandes

Der Zoo bleibt mit vorheriger Terminbuchung geöffnet. Der Besuch ist nur auf den Außenbereichen möglich. Die Tierhäuser bleiben geschlossen. Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist verboten, auch im Freien.

Museen, Galerien und Ausstellungen sind geschlossen.

Ausgangssperre
Das Verlassen der eigenen Wohnung (oder des eigenen Hauses mit dazugehörendem Grundstück) oder der Unterkunft im Landkreis Neuwied ist zwischen 21 und 5 Uhr des nächsten Tags grundsätzlich untersagt. Personen, die nicht im Landkreis Neuwied gemeldet sind, dürfen sich in dieser Zeit grundsätzlich auch nicht dort aufhalten. Gemeint ist hier das Aufhalten im öffentlichen Raum.

Ausnahmen von der Ausgangssperre und des Aufenthaltsverbots müssen einen triftigen Grund haben. Bei Kontrollen müssen diese Gründe in geeigneter Form nachgewiesen werden.

Triftige Gründe können sein:
a. die Ausübung beruflicher Tätigkeit
• Weg von und zur Arbeit (Nachweis zum Beispiel durch Bescheinigung des Arbeitgebers, Dienst- oder Mitarbeiterausweise)
• Lieferdienste (Industrie- und Handel, aber auch Essensauslieferung, wie Pizzataxi)

b. Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, zum Beispiel
• Fahrten zum Krankenhaus im Notfall
• Sicherung des Eigentums in Extremwetterlagen (Sturm, Hagel, Blitz, Starkregen)

c. Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, wie zum Beispiel
• Fahrt von oder zur Dialyse
• Fahrt zum oder vom Schlaflabor/ -analyse

d. Besuch des/der
• Ehegattin/Ehegatten
• Lebenspartnerin/Lebenspartner nach LPartG
• Lebensgefährtin/Lebensgefährte
• Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern)
• Alte
• Kranke
• Menschen mit Behinderungen (außerhalb von Einrichtungen)
• Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im privaten Bereich

e. Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
f. Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, unter anderem
• Fahrten zu Krankenhäusern, Hospizen

g. Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführens (lediglich eine Person). Gilt unter anderem
• für das Gassigehen mit dem Hund
• für die Versorgung von Pferden auf der Weide/Koppel
• die Betreuung von Schafen, die auf der Wiese lammen

h. Ausübung der Jagd

Die normale Ladenschlusszeit für alle Verkaufsstellen (außer Tankstellen) wird von 22 Uhr (§ 3 Ladenschlussgesetz) auf 21 Uhr vorverlegt. Tankstellen dürfen in der Zeit von 21 bis 6 Uhr des Folgetages keine alkoholhaltigen Getränke verkaufen.


P1 Mutant COVID-19 Virus 

Die Variante P.1 (oder 501Y.V3) weist Veränderungen im Spikeprotein auf, die nach Einschätzung von Experten das Virus infektiöser und resistenter gegen eine Immunantwort machen. Als besorgniserregend werden 3 Mutationen an Schlüsselstellen der Rezeptorbindungsdomäne (K417T, E484K und N501Y) des Spikegens eingestuft.

2 der Mutationen (E484K und N501Y) befinden sich direkt an der Schnittstelle zum menschlichen ACE2-Rezeptor. Die N501Y-Mutation ist die gleiche wie in der britischen Virusvariante, die sich innerhalb weniger Wochen weltweit ausgebreitet hat und deshalb als hoch infektiös eingestuft wird.

Die E484K-Mutation könnte dafür verantwortlich sein, dass das Virus nicht mehr von den Antikörpern erkannt wird, die nach einer Infektion gebildet werden. Die Variante P1 wird für eine erneute Zunahme von Infektionen in der Stadt Manaus verantwortlich gemacht, die Epidemiologen verblüfft hat.

In der Millionenstadt am Amazonas war es im Frühjahr 2020 zu einer großen Epidemie gekommen, die offenbar die Mehrzahl der Bevölkerung erfasst hat. Eine inzwischen in Science (2021; DOI: 10.1126/science.abe9728) publizierte Studie ermittelte im Sommer eine Seroprävalenz von 66 %, die Manaus zur weltweit ersten Stadt gemacht haben könnte, in der eine Herdenimmunität erreicht wurde.

Dennoch kam es Ende des Jahres erneut zu einem heftigen Ausbruch, der nur durch ein Immunescape des Virus zu erklären wäre. Tatsächlich wurden einzelne Fälle einer Reinfektion beschrieben, die durch P1 oder durch eine weitere inzwischen P2 genannte Variante verursacht wurde.

Ob oder in welchem Ausmaß das Virus die Immunität durch eine frühere Infektion oder durch eine Impfung untergräbt, ist unklar, da die Informationen aus Brasilien unvollständig sind. Der gerade von der US-Arzneimittelbehörde (FDA) zugelassene Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson, der auch in Brasilen getestet wurde, scheint vor einer Ansteckung zu schützen.